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Die Garantie in den Mietverträgen
 Donnerstag, 8. November 2018    STAR PROP

Die Garantie in den Mietverträgen

Es ist nicht ungewöhnlich, Mietverträge zu finden, in denen ein Dritter als Garantie für die Einhaltung des Vertrages gesamtschuldnerisch zusichert. Bisher war dies eine Handlung, die keine steuerliche Bedeutung hatte. Allerdings haben einige Steuerbehörden wie Katalonien und Madrid seit einigen Monaten Mietverträge aufgelöst, in denen es einen Bürgen gibt. Diese Haciendas sind daher der Ansicht, dass die Bürgschaft neben der Miete selbst einen weiteren steuerpflichtigen Betrag darstellt, der der Erbschaftssteuer unterliegt.

Aus praktischen Gründen wird davon ausgegangen, dass der steuerpflichtige Betrag der Gesamtbetrag der Bürgschaft ist und dass der Steuerpflichtige der Gläubiger dieser Bürgschaft ist, d. H. Der Eigentümer, dessen Gunsten die Bürgschaft ist. Die Art der Steuer, die sie anwenden, beträgt 1%, während die Miete 0,5% beträgt.

Und welche Anleihen oder Garantien unterliegen dieser Steuer? Daher gelten die im Urban Lease Law und anderen im gleichen Mietvertrag als Zusatzgarantie vereinbarten Anleihen nicht als steuerpflichtig.

Offensichtlich unterliegen Mietverträge zwischen Unternehmern oder Unternehmen, wie z. B. Geschäftsräume oder Objekte, die von oder für eine berufliche Tätigkeit gemietet wurden, nicht dieser Steuer. Diese Mieten unterliegen der Mehrwertsteuer, wie in Artikel 20 des Gesetzes 37/1992 über die Mehrwertsteuer angegeben.

Wenn Sie weitere Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte an STAR PROP. Wir sind Immobilienexperten und Spezialisten für Steuer- und Rechtsfragen.

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